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Unser Angebot

Egal, was Sie vorhaben: Wir ermöglichen Finanzierungen und unterstützen sinnvolle unternehmerische Ideen. Für die Absicherung von Finanzierungszielen finden Sie hier unsere passgenauen Bürgschaftsprogramme.

Klassik-Bürgschaft

  • Unsere Bürgschaft ist Ihre Sicherheit.

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründer:innen, Betriebsübernehmer:innen sowie junge und bestehende Unternehmen bzw. Freiberufler:innen aller Branchen nach KMU-Kriterien.

  • Was wird gefördert?
    Nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben, die über Darlehen oder Avalkredite finanziert werden.

  • Wie wird gefördert?
    Mit Ausfallbürgschaften in Höhe von bis zu 80 % der Darlehens- oder Kreditsumme und maximal 2,0 Mio. Euro pro Kreditnehmereinheit.

Express-Bürgschaft

  • Bürgschaftsentscheidung innerhalb von 24 Stunden.

  • Wer wird gefördert?
    Junge (mind. ein vollständiger Jahresabschluss) und bestehende Unternehmen aller Branchen nach KMU-Kriterien.

  • Wie wird gefördert?
    Mit Ausfallbürgschaften auf max. T€ 250 Kreditsumme und einem Verbürgungsgrad von 70 %.

  • Was wird gefördert?
    Nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Arten von Investitionen und Betriebsmittel; auch Bauvorhaben und Immobilienerwerb.

GründungsExpress-Bürgschaft

  • Bürgschaftsentscheidung innerhalb von 5 Arbeitstagen.

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründer:innen, Betriebsübernehmer:innen sowie junge und bestehende Unternehmen aller Branchen nach KMU-Kriterien, die bis zu 5 Jahren am Markt sind.

  • Was wird gefördert?
    Nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Arten von Investitionen und Betriebsmittel.

  • Wie wird gefördert?
    Mit Ausfallbürgschaften in Höhe von bis zu 70 % der Kreditsumme bei max. T€ 300 Kreditsumme.

Premium-Bürgschaft

  • Bürgschaften zu vergünstigten Konditionen.

  • Wer wird gefördert?
    Junge und bestehende Unternehmen (> 3 Jahre) aller Branchen nach KMU-Kriterien in den KfW-Bonitätsklassen 1 bis 3.

  • Was wird gefördert?
    Nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Investitionen und Betriebsmittel.

  • Wie wird gefördert?
    Mit Ausfallbürgschaften in Höhe von 50 % der Darlehenssumme für Kreditbeträge ab T€ 200 bis T€ 4.000.

WiN-Bürgschaft

  • Förderdarlehen und Ausfallbürgschaft aus einer Hand

  • Wer wird gefördert?
    Mittelständische Unternehmen, Existenzgründer:innen, Freiberufler:innen mit Firmensitz oder Investitionsort in Schleswig-Holstein.

  • Was wird gefördert?
    Investitionen, Betriebsmittel und gewerbliche, eigengenutzte Immobilien.

  • Wie wird gefördert?
    Darlehensbetrag: 25.000 EUR bis 4.000.000 EUR
    Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein obligatorisch (50 %, 60 %, 70 % oder 80 %), max. 2.000.000 EUR
    Zinsbindung und Laufzeit je nach Finanzierungsvorhaben: bis zu 20 Jahre.

Massekredit-Bürgschaft

  • Bürgschaften für insolvenzbefangene Unternehmen.

  • Wer wird gefördert?
    Insolvenzbefangene Unternehmen.

  • Was wird gefördert?
    Die Sicherstellung der Liquidität im Rahmen des Insolvenzeröffnungs- und laufenden Insolvenzverfahrens.

  • Wie wird gefördert?
    Mit Ausfallbürgschaften in Höhe eines maximalen Bürgschaftsobligos von T€ 500 und einem Verbürgungsgrad von in der Regel 50 %.

Bürgschaft plus Beteiligung

  • Beteiligungskapital und Ausfallbürgschaft aus einer Hand

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründer:innen sowie junge und bestehende Unternehmen aller Branchen nach KMU-Kriterien, die ihre Eigenkapitalquote verbessern wollen.

  • Was wird gefördert?
    Nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Investitionen und Betriebsmittel.

  • Wie wird gefördert?
    Finanzierungsbedarf: 100.000 EUR bis 500.000 EUR
    Mit Ausfallbürgschaften in Höhe von bis zu 80 % auf max. T€ 375 Hausbankkredit sowie max. T€ 125 Beteiligungskapital.