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Bürgschaftsprogramm

Agrar-Bürgschaft

  • Die Förderung für landwirtschaftliche Betriebe

  • Wer wird gefördert?
    Kleine und mittlere Betriebe nach KMU-Kriterien sowie Hofnachfolger:innen und Existenzgründer:innen des Agrarsektors.

  • Was wird gefördert?
    Nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Investitionen und Betriebsmittel

  • Wie wird gefördert?
    Mit Ausfallbürgschaften von 50 % oder 70 % der Darlehens- oder Kreditsumme und max. T€ 750 Bürgschaftsbetrag.

Die Agrar-Bürgschaft bietet eine zusätzliche Sicherheit für Kredite bis 1,5 Mio. Euro und ermöglicht so Ihre Finanzierung für Betriebe in SH. Egal ob Investition, Existenzgründung, Nachfolge oder Betriebsmittel. Durch die Besicherung profitieren Sie darüber hinaus auch von einem günstigeren Zinssatz!

Entdecken Sie jetzt alle Vorteile:


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Häufig gestellte Fragen

Welche Vorhaben werden gefördert?
  • Existenzgründungen
  • Betriebsübernahmen / Nachfolgen
  • Investitionen
  • Betriebsmittelfinanzierungen
Wie hoch ist der Bürgschaftsbetrag?

Der max. Bürgschaftsbetrag ist 750.000 Euro. Je nach Bürgschaftsquote können damit Kredite zwischen 1,071 Mio. Euro (70 % Bürgschaft) und 1,5 Mio. Euro (50 % Bürgschaft) abgesichert werden.

Wer kann eine Agrar-Bürgschaft in Anspruch nehmen?

Kleine und mittlere Betriebe aus

  • Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
  • Forstwirtschaft und Holzeinschlag
  • Fischerei und Aquakultur
  • dem nicht gewerblichen Gartenbau

nach KMU-Kriterien. Eine genaue Auflistung der Wirtschaftszweige, die wir fördern, entnehmen Sie bitte dieser Liste.

Was kostet eine Agrar-Bürgschaft?

Auf den verbürgten Kreditbetrag wird eine jährliche Bürgschaftsprovision erhoben.

Diese Provision wird durch die Einstufung im Risikogerechten Zinssystem (RGZS) auf Basis des Ratings durch die Hausbank festgelegt.

Verbürgungsgrad Bürgschaftsprovision p.a.
50 % Bürgschaft: 0,6 % bis 2,4 % p.a. des Kreditbetrages
70 % Bürgschaft: 0,7 % bis 3,2 % p.a. des Kreditbetrages

Einmaliges Bearbeitungsentgelt
1,0 % des verbürgten Kreditbetrages, mindestens aber 400,00 Euro.