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Bürgschaftsprogramm:

WiN-Bürgschaft

  • Förderdarlehen und Ausfallbürgschaft aus einer Hand

  • Wer wird gefördert?
    Mittelständische Unternehmen, Existenzgründer:innen, Freiberufler:innen mit Firmensitz oder Investitionsort in Schleswig-Holstein.

  • Was wird gefördert?
    Investitionen, Betriebsmittel und gewerbliche, eigengenutzte Immobilien.

  • Wie wird gefördert?
    Darlehensbetrag: 25.000 EUR bis 4.000.000 EUR
    Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein obligatorisch (50 %, 60 %, 70 % oder 80 %), max. 2.000.000 EUR
    Zinsbindung und Laufzeit je nach Finanzierungsvorhaben: bis zu 20 Jahre.

Wachstum im Norden

Gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH) unterstützt die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) mittelständische Unternehmen einschließlich Existenzgründer:innen sowie Freiberufler:innen. Für Investitionen, Betriebsmittel und gewerbliche Immobilien vergeben wir im Hausbankverfahren zinsgünstige Darlehen in Kombination mit einer Ausfallbürgschaft (50 %, 60 %, 70 % oder 80 %) der BB-SH.

Förderung

Wer wird gefördert?
Mittelständische Unternehmen, Existenzgründer:innen, Freiberufler:innen mit Firmensitz oder Investitionsort in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Gewerbliche, eigengenutzte Immobilien

Von der Förderung ausgenommen sind:

  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
  • Anschlussfinanzierungen und Prolongationen bestehender Darlehen
  • branchenbezogene Förderausschlüsse (Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte, Fischerei und Aquakultur) bzw. Einschränkungen gem. jeweils gültiger De-minimis-Verordnung
  • Unternehmen in Schwierigkeiten und Sanierungskredite.

Wie wird gefördert?

  • Darlehensbetrag: 25.000 EUR bis 4.000.000 EUR
  • Ausfallbürgschaft der BB-SH obligatorisch (50 %, 60 %, 70 % oder 80 %), max. 2.000.000 EUR
  • Auszahlung 100% in maximal 3 Teilbeträgen (nach Abruf)
  • Zinssatz: bonitätsabhängig nach dem Risikogerechten Zinssystem der KfW (RGZS)
  • Bereitstellungskosten: 0,15 % pro Monat ab Beginn des 7. Monats nach Darlehenszusage
  • Zinsbindung und Laufzeit je nach Finanzierungsvorhaben: bis zu 20 Jahre
  • tilgungsfreie Zeit: laufzeitabhängig 12 - 36 Monate
  • wahlweise Raten- oder Annuitätendarlehen
  • monatliche oder vierteljährliche Zins- und Tilgungszahlungen
  • Vorfälligkeits-/Nichtabnahmeentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung/Nichtabnahme
  • bankübliche Besicherung.

Konditionen

Die Kosten für dieses Programm entnehmen Sie bitte hinsichtlich

Antrag

Die Antragstellung erfolgt, unter Beiziehung banküblicher Unterlagen, ausschließlich über eine Hausbank, welche sich direkt mit der Bürgschaftsbank in Verbindung setzen wird.

Digitalisiertes Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist digitalisiert, sodass nur von der Hausbank ausgefüllte eAnträge entgegengenommen werden können. Einen Antrag können Sie über den Download-Bereich herunterladen. Diejenigen Hausbanken, die technisch an das IB.SH Hausbankenportal (FGCenter) angebunden sind, nutzen bitte ausschließlich den elektronischen Antragsweg.

Sofern die Autorisierung des Kunden nicht bereits in einer anderen Form vorliegt, stellen wir hierfür gern eine „Erklärung zur Entbindung von Verschwiegenheitspflichten und zum Datenschutz“ im Downloadbereich zur Verfügung.

Unterlagen
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.

Weitere Bürgschaftsprogramme

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/ Programme

Häufige Fragen zu Bürgschaften

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer:innen und Unternehmer:innen übernehmen, wenn deren zu finanzierendes Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Der Antragsweg erfolgt über die Hausbank.

Was kostet eine Bürgschaft?

Um die mittelständische Wirtschaft wirkungsvoll unterstützen zu können, verzichtet die Bürgschaftsbank auf die Möglichkeit, hohe Gewinne zu erzielen. Deshalb fallen nur geringe Kosten an. Bitte entnehmen Sie nähere Detailinformationen den einzelnen Programmen. Bei einer Ablehnung eines Bürgschaftsantrags werden keine Kosten erhoben.

Gibt es Bürgschaften nur für Existenzgründungen?

Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommen gleichermaßen für Investitionskredite wie auch für Betriebsmittelkredite (Kontokorrentkredite) und so genannte Avalkredite in Frage. Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein bietet Ausfallbürgschaften sowohl für Hausbankkredite als auch für Förderdarlehen der KfW.

Wie oft kann man eine Bürgschaft beantragen?

Bürgschaften können beliebig oft beantragt werden. Es gilt aber, dass der insgesamt für ein Unternehmen oder einen Kreditnehmer (Kreditnehmereinheit) übernommene Umfang von Bürgschaften zu keinem Zeitpunkt 2,0 Mio. Euro überschreiten darf.

Gibt es auch Ausschlussregelungen für die Beantragung einer Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den EU-Wettbewerbsvorschriften nicht "beihilfefähig" sind.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Rückbürgen Bundesrepublik Deutschland und des Bundeslands für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr sind über die Hausbank entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen.

Welche Vorteile bietet die Einbindung der Bürgschaftsbank in eine Finanzierungsaufstellung?

Durch die Einbindung der Bürgschaftsbank in eine Finanzierungsaufstellung verringert sich das Kreditausfallrisiko der Hausbank. Die Chance auf eine gewünschte Kreditzusage erhöht sich, auch wenn das Unternehmen keine oder keine ausreichenden Kreditsicherheiten besitzt.

Die Bürgschaftsbank ist wettbewerbsneutral, arbeitet nicht gewinnorientiert und fokussiert keinen Branchenschwerpunkt. Unsere Firmenkundenbetreuer:innen weisen daher umfangreiche Finanzierungserfahrungen vor und unterstützen gern mit ihrem Know how bei der Kreditentscheidung.

Wer kann eine Bürgschaft erhalten?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU, Freiberufler:innen oder Existenzgründer:innen, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss dabei betriebswirtschaftlich tragfähig sein. Dazu muss das Unternehmen in Schleswig-Holstein ansässig sein oder ein wesentlicher Arbeitsplatzeffekt für Schleswig-Holstein dargestellt werden können.

Wie wird eine Bürgschaft beantragt?

Die Bürgschaft wird immer über ein Kreditinstitut beantragt. Sie alle arbeiten mit der Bürgschaftsbank zusammen und haben unsere Konditionen, Prospekte und Bestimmungen vorrätig. Alle wichtigen Dokumente sind zudem unter Dokumente abrufbar. Der Wunsch nach einer Bürgschaft kann formlos vom Unternehmer gegenüber seiner Hausbank geäußert werden.

Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel von bis zu 80 Prozent. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.