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Bürgschaftsprogramm:

Massekredit-Bürgschaft

  • Bürgschaften für insolvenzbefangene Unternehmen.

  • Wer wird gefördert?
    Insolvenzbefangene Unternehmen.

  • Was wird gefördert?
    Die Sicherstellung der Liquidität im Rahmen des Insolvenzeröffnungs- und laufenden Insolvenzverfahrens.

  • Wie wird gefördert?
    Mit Ausfallbürgschaften in Höhe eines maximalen Bürgschaftsobligos von T€ 500 und einem Verbürgungsgrad von in der Regel 50 %.

Massekredit-Bürgschaft: Bürgschaften für insolvenzbefangene Unternehmen

Die Insolvenz eines Unternehmens muss nicht zwangsläufig das Ende für ein Geschäftsmodell und von sämtlichen Arbeitsplätzen bedeuten. Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein bietet mit seiner Bürgschaft die Absicherung für einen von der Hausbank eingeräumten Massekredit, um den Weg nach vorne zu unterstützen.

Förderung

Wer wird gefördert?
Insolvenzbefangene Unternehmen aller Branchen, vertreten durch die (vorl.) Insolvenzverwalterin bzw. den (vorl.) Insolvenzverwalter, sofern die Möglichkeit einer übertragenden Sanierung positiv bewertet wird.

Was wird gefördert?
Die Sicherstellung eines Massekredites zur Darstellung der erforderlichen Liquidität zur Betriebsfortführung im Rahmen des Insolvenzeröffnungs- und laufenden Insolvenzverfahrens mit dem Ziel einer übertragenden Sanierung und somit der Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen.

Wie wird gefördert?
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein bürgt mit Ausfallbürgschaften in Höhe eines maximalen Bürgschaftsobligos von T€ 500 und einem Verbürgungsgrad von in der Regel 50 %.

Konditionen

Laufzeit
Individuell im Rahmen der erforderlichen Laufzeit des Massekredites

Einmaliges Bearbeitungsentgelt
In der Regel 1,80 % des Bürgschaftsbetrages mind. € 250,-

Laufende Bürgschaftsprovision
In der Regel 1,80 % p.a. auf den Bürgschaftsbetrag

Sämtliche Entgelte finden Sie in unserem Preis- und Konditionenverzeichnis.

Antrag

Antragsverfahren
Im Hinblick auf das üblicherweise knappe Zeitfenster zur Darstellung der erforderlichen Liquidität stehen Ihnen unsere Ansprechpartner:innen für dieses Produkt für einen telefonischen Erstkontakt zur Verfügung, um die Eckpunkte zu erörtern. Der Bürgschaftsantrag wird von der Bürgschaftsbank initiiert und gemeinsam mit der Hausbank und der (vorl.) Insolvenzverwaltung koordiniert.

Unterlagen
Neben der positiven Aussage zu der Möglichkeit einer übertragenden Sanierung bedarf es der Vorlage einer Liquiditätsplanung, die sowohl den Umfang sowie die Rückführbarkeit des Massekredites belegt. Der Massekredit ist als sonstige Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 InsO anzuerkennen.

Weitere Bürgschaftsprogramme

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Häufige Fragen zu Bürgschaften

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer:innen und Unternehmer:innen übernehmen, wenn deren zu finanzierendes Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Der Antragsweg erfolgt über die Hausbank.

Was kostet eine Bürgschaft?

Um die mittelständische Wirtschaft wirkungsvoll unterstützen zu können, verzichtet die Bürgschaftsbank auf die Möglichkeit, hohe Gewinne zu erzielen. Deshalb fallen nur geringe Kosten an. Bitte entnehmen Sie nähere Detailinformationen den einzelnen Programmen. Bei einer Ablehnung eines Bürgschaftsantrags werden keine Kosten erhoben.

Gibt es Bürgschaften nur für Existenzgründungen?

Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommen gleichermaßen für Investitionskredite wie auch für Betriebsmittelkredite (Kontokorrentkredite) und so genannte Avalkredite in Frage. Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein bietet Ausfallbürgschaften sowohl für Hausbankkredite als auch für Förderdarlehen der KfW.

Wie oft kann man eine Bürgschaft beantragen?

Bürgschaften können beliebig oft beantragt werden. Es gilt aber, dass der insgesamt für ein Unternehmen oder einen Kreditnehmer (Kreditnehmereinheit) übernommene Umfang von Bürgschaften zu keinem Zeitpunkt 2,0 Mio. Euro überschreiten darf.

Gibt es auch Ausschlussregelungen für die Beantragung einer Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den EU-Wettbewerbsvorschriften nicht "beihilfefähig" sind.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Rückbürgen Bundesrepublik Deutschland und des Bundeslands für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr sind über die Hausbank entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen.

Welche Vorteile bietet die Einbindung der Bürgschaftsbank in eine Finanzierungsaufstellung?

Durch die Einbindung der Bürgschaftsbank in eine Finanzierungsaufstellung verringert sich das Kreditausfallrisiko der Hausbank. Die Chance auf eine gewünschte Kreditzusage erhöht sich, auch wenn das Unternehmen keine oder keine ausreichenden Kreditsicherheiten besitzt.

Die Bürgschaftsbank ist wettbewerbsneutral, arbeitet nicht gewinnorientiert und fokussiert keinen Branchenschwerpunkt. Unsere Firmenkundenbetreuer:innen weisen daher umfangreiche Finanzierungserfahrungen vor und unterstützen gern mit ihrem Know how bei der Kreditentscheidung.

Wer kann eine Bürgschaft erhalten?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU, Freiberufler:innen oder Existenzgründer:innen, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss dabei betriebswirtschaftlich tragfähig sein. Dazu muss das Unternehmen in Schleswig-Holstein ansässig sein oder ein wesentlicher Arbeitsplatzeffekt für Schleswig-Holstein dargestellt werden können.

Wie wird eine Bürgschaft beantragt?

Die Bürgschaft wird immer über ein Kreditinstitut beantragt. Sie alle arbeiten mit der Bürgschaftsbank zusammen und haben unsere Konditionen, Prospekte und Bestimmungen vorrätig. Alle wichtigen Dokumente sind zudem unter Dokumente abrufbar. Der Wunsch nach einer Bürgschaft kann formlos vom Unternehmer gegenüber seiner Hausbank geäußert werden.

Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel von bis zu 80 Prozent. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.