BBBank_Logo_SH_Std_RGB.png

Anmeldung

Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im Portal an.

Noch nicht registriert?

Verwalten Sie Ihre Anträge sicher und einfach in Ihrem persönlichen Servicebereich.

Anfrage starten

Kontakt

Schreiben sie uns
Kontaktformular

Service & Downloads - FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wir geben Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Bürgschaft. Sollten Sie nicht finden, was Sie suchen, zögern Sie nicht, uns über das Kontaktformular zu kontaktieren.

Häufige Fragen zu Bürgschaften

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer:innen und Unternehmer:innen übernehmen, wenn deren zu finanzierendes Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Der Antragsweg erfolgt über die Hausbank.

Was kostet eine Bürgschaft?

Um die mittelständische Wirtschaft wirkungsvoll unterstützen zu können, verzichtet die Bürgschaftsbank auf die Möglichkeit, hohe Gewinne zu erzielen. Deshalb fallen nur geringe Kosten an. Bitte entnehmen Sie nähere Detailinformationen den einzelnen Programmen. Bei einer Ablehnung eines Bürgschaftsantrags werden keine Kosten erhoben.

Gibt es Bürgschaften nur für Existenzgründungen?

Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommen gleichermaßen für Investitionskredite wie auch für Betriebsmittelkredite (Kontokorrentkredite) und so genannte Avalkredite in Frage. Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein bietet Ausfallbürgschaften sowohl für Hausbankkredite als auch für Förderdarlehen der KfW.

Wie oft kann man eine Bürgschaft beantragen?

Bürgschaften können beliebig oft beantragt werden. Es gilt aber, dass der insgesamt für ein Unternehmen oder einen Kreditnehmer (Kreditnehmereinheit) übernommene Umfang von Bürgschaften zu keinem Zeitpunkt 2,0 Mio. Euro überschreiten darf.

Gibt es auch Ausschlussregelungen für die Beantragung einer Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den EU-Wettbewerbsvorschriften nicht "beihilfefähig" sind.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Rückbürgen Bundesrepublik Deutschland und des Bundeslands für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr sind über die Hausbank entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen.

Welche Vorteile bietet die Einbindung der Bürgschaftsbank in eine Finanzierungsaufstellung?

Durch die Einbindung der Bürgschaftsbank in eine Finanzierungsaufstellung verringert sich das Kreditausfallrisiko der Hausbank. Die Chance auf eine gewünschte Kreditzusage erhöht sich, auch wenn das Unternehmen keine oder keine ausreichenden Kreditsicherheiten besitzt.

Die Bürgschaftsbank ist wettbewerbsneutral, arbeitet nicht gewinnorientiert und fokussiert keinen Branchenschwerpunkt. Unsere Firmenkundenbetreuer:innen weisen daher umfangreiche Finanzierungserfahrungen vor und unterstützen gern mit ihrem Know how bei der Kreditentscheidung.

Wer kann eine Bürgschaft erhalten?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU, Freiberufler:innen oder Existenzgründer:innen, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss dabei betriebswirtschaftlich tragfähig sein. Dazu muss das Unternehmen in Schleswig-Holstein ansässig sein oder ein wesentlicher Arbeitsplatzeffekt für Schleswig-Holstein dargestellt werden können.

Wie wird eine Bürgschaft beantragt?

Die Bürgschaft wird immer über ein Kreditinstitut beantragt. Sie alle arbeiten mit der Bürgschaftsbank zusammen und haben unsere Konditionen, Prospekte und Bestimmungen vorrätig. Alle wichtigen Dokumente sind zudem unter Dokumente abrufbar. Der Wunsch nach einer Bürgschaft kann formlos vom Unternehmer gegenüber seiner Hausbank geäußert werden.

Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel von bis zu 80 Prozent. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.

Kontakt

Haben Sie noch Fragen?

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Kontakt aufnehmen

Montag - Donnerstag 9:00 - 16:00 Uhr, Freitag 9:00 - 13:00 Uhr

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Newsletter abonnieren