Folgende Punkte sind zu beachten:
- klare Abgrenzung zum allgemeinen Wohnungsmarkt
- Wohnungen für Mitarbeitende sind nicht als wohnungspolitische Maßnahme, sondern als betriebsbezogene Investition zu qualifizieren
- es handelt sich um ein ausfallverbürgtes Darlehen an ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- die Wohnungen stehen ausschließlich Mitarbeitenden des Unternehmens zur Verfügung
- es besteht ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Sicherung bzw. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens (Gewinnung von Mitarbeitenden)
- eine freie Vermietung am Wohnungsmarkt ist ausgeschlossen
Für weitere Informationen und Anfragen sprechen Sie uns gerne an!