Folgende Punkte sind zu beachten:
- klare Abgrenzung zum allgemeinen Wohnungsmarkt
- Wohnungen für Mitarbeitende werden als betriebsbezogene Investition betrachtet
- verbürgt werden können Darlehen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- die Wohnungen stehen ausschließlich Mitarbeitenden des Unternehmens zur Verfügung
- es besteht ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Sicherung bzw. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens (Gewinnung von Mitarbeitenden)
- eine freie Vermietung am Wohnungsmarkt ist ausgeschlossen
Für weitere Informationen und Anfragen sprechen Sie uns gerne an!