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Förderangebot

Gemeinwohlorientierte und gemeinnützige Unternehmen

Gemeinwohlorientierte und gemeinnützige Unternehmen verbinden wirtschaftliches Handeln mit einem gesellschaftlichen oder ökologischen Ziel. Sie entwickeln Lösungen für Klimaschutz, Bildung, soziale Integration oder Nachhaltigkeit. Ein Großteil der Gewinne wird wieder in das Unternehmen und seine Wirkung investiert.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Start-ups mit sozialer Wirkung („Impact“)
  • Gründer:innen und Soloselbstständige
  • Angehörige freier Berufe
  • Gemeinnützige Rechtsformen (u.a. gGmbH, Verein und Genossenschaft)

Was wird gefördert?

  • Finanzierung von Betriebsmitteln, Maschinen, Produktionslinien, Fuhrparks, etc.
  • Gründungen und Start-ups
  • Geschäftsübernahmen
  • Expansionen in neue Märkte
  • Modernisierungs-, Erweiterungs-, Ersatz- und Transformationsinvestitionen

Was sind die Voraussetzungen?

Für gemeinwohlorientierte Unternehmen:

  • Soziales oder ökologisches Ziel als Kerngeschäft
  • Reinvestition von mind. 60 % der Gewinne zur Erreichung dieses Ziels
  • Gesellschaftlich ausgerichtete Organisationsstruktur (z. B. Mitbestimmung)
  • Kleines oder mittleres Unternehmen

Für gemeinnützige Unternehmen:

  • Anerkannte Gemeinnützigkeit nach § 51 AO
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder Zweckbetrieb
  • Mindestens 30 % Umsätze aus Markttätigkeit
  • Weniger als 50 % Umsätze aus staatlichen Zuschüssen
  • Kapitaldienstfähigkeit gegeben

Für weitere Informationen und Anfragen sprechen Sie uns gerne an!

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