Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Start-ups mit sozialer Wirkung („Impact“)
- Gründer:innen und Soloselbstständige
- Angehörige freier Berufe
- Gemeinnützige Rechtsformen (u.a. gGmbH, Verein und Genossenschaft)
Was wird gefördert?
- Finanzierung von Betriebsmitteln, Maschinen, Produktionslinien, Fuhrparks, etc.
- Gründungen und Start-ups
- Geschäftsübernahmen
- Expansionen in neue Märkte
- Modernisierungs-, Erweiterungs-, Ersatz- und Transformationsinvestitionen
Was sind die Voraussetzungen?
Für gemeinwohlorientierte Unternehmen:
- Soziales oder ökologisches Ziel als Kerngeschäft
- Reinvestition von mind. 60 % der Gewinne zur Erreichung dieses Ziels
- Gesellschaftlich ausgerichtete Organisationsstruktur (z. B. Mitbestimmung)
- Kleines oder mittleres Unternehmen
Für gemeinnützige Unternehmen:
- Anerkannte Gemeinnützigkeit nach § 51 AO
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder Zweckbetrieb
- Mindestens 30 % Umsätze aus Markttätigkeit
- Weniger als 50 % Umsätze aus staatlichen Zuschüssen
- Kapitaldienstfähigkeit gegeben
Für weitere Informationen und Anfragen sprechen Sie uns gerne an!