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Starker Partner für den Mittelstand in Schleswig-Holstein

Bürgschaftsbanken sind Kreditinstitute im Sinne der KWG und unterstützen gewerbliche Unternehmen und Freie Berufe bei der Kredit- oder Beteiligungsfinanzierung. Die von ihnen als Wirtschaftsförderer übernommenen Bürgschaften sind vollwertige Sicherheiten für alle Hausbanken.

Sie wollen ein eigenes Unternehmen gründen, in Ihren Betrieb investieren oder eine Firma übernehmen, aber Ihre Hausbank benötigt für die Finanzierung Sicherheiten? Wir können helfen!

„Unsere Bürgschaft ist Ihre Sicherheit!“

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein wurde 1949 auf Initiative des Landes Schleswig-Holstein und der in Schleswig-Holstein tätigen Kreditinstitute als Landesgarantiekasse Schleswig-Holstein GmbH in Kiel gegründet. Seither treten wir als Bürge auf und übernehmen Ausfallbürgschaften, wenn bei einer Finanzierungsplanung notwendige Sicherheiten fehlen oder nicht ausreichend vorhanden sind. Dabei besichern wir bis zu 80 % der Darlehnssumme und verbürgen pro Kreditnehmereinheit bis zu 2,0 Millionen Euro. Schleswig-Holsteins Gründer:innen ermöglichen wir damit oft den nötigen Finanzierungszugang und damit den Schritt in die Selbstständigkeit. Etablierte Unternehmen unterstützen wir, weiter zu wachsen und bestehende Arbeitsplätze zu sichern sowie neue zu schaffen.

„Kein wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben darf aus Mangel an Sicherheiten scheitern."

Mit unseren Förderprogrammen unterstützen wir seit über 60 Jahren als Wirtschaftsförderer den Mittelstand. Dabei punkten wir mit unserer langjährigen Erfahrung, mit Kompetenz und einem breiten Netzwerk. Wir arbeiten branchenweit und wettbewerbsneutral. Als verlässlicher Risikopartner ermöglichen wir gegenüber den Hausbanken, Unternehmer:innen eine tragfähige Finanzierung ihrer zukunftsweisenden Vorhaben - ob Gründung, Unternehmensnachfolge oder Wachstums- und Innovationsprojekte. Mit der Übernahme einer Ausfallbürgschaft können auch Sie die letzte Hürde überwinden und Ihre Pläne in die Tat umsetzen.

Häufige Fragen zu Bürgschaften

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer:innen und Unternehmer:innen übernehmen, wenn deren zu finanzierendes Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Der Antragsweg erfolgt über die Hausbank.

Was kostet eine Bürgschaft?

Um die mittelständische Wirtschaft wirkungsvoll unterstützen zu können, verzichtet die Bürgschaftsbank auf die Möglichkeit, hohe Gewinne zu erzielen. Deshalb fallen nur geringe Kosten an. Bitte entnehmen Sie nähere Detailinformationen den einzelnen Programmen. Bei einer Ablehnung eines Bürgschaftsantrags werden keine Kosten erhoben.

Gibt es Bürgschaften nur für Existenzgründungen?

Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommen gleichermaßen für Investitionskredite wie auch für Betriebsmittelkredite (Kontokorrentkredite) und so genannte Avalkredite in Frage. Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein bietet Ausfallbürgschaften sowohl für Hausbankkredite als auch für Förderdarlehen der KfW.

Wie oft kann man eine Bürgschaft beantragen?

Bürgschaften können beliebig oft beantragt werden. Es gilt aber, dass der insgesamt für ein Unternehmen oder einen Kreditnehmer (Kreditnehmereinheit) übernommene Umfang von Bürgschaften zu keinem Zeitpunkt 2,0 Mio. Euro überschreiten darf.

Gibt es auch Ausschlussregelungen für die Beantragung einer Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den EU-Wettbewerbsvorschriften nicht "beihilfefähig" sind.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Rückbürgen Bundesrepublik Deutschland und des Bundeslands für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr sind über die Hausbank entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen.

Welche Vorteile bietet die Einbindung der Bürgschaftsbank in eine Finanzierungsaufstellung?

Durch die Einbindung der Bürgschaftsbank in eine Finanzierungsaufstellung verringert sich das Kreditausfallrisiko der Hausbank. Die Chance auf eine gewünschte Kreditzusage erhöht sich, auch wenn das Unternehmen keine oder keine ausreichenden Kreditsicherheiten besitzt.

Die Bürgschaftsbank ist wettbewerbsneutral, arbeitet nicht gewinnorientiert und fokussiert keinen Branchenschwerpunkt. Unsere Firmenkundenbetreuer:innen weisen daher umfangreiche Finanzierungserfahrungen vor und unterstützen gern mit ihrem Know how bei der Kreditentscheidung.

Wer kann eine Bürgschaft erhalten?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU, Freiberufler:innen oder Existenzgründer:innen, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss dabei betriebswirtschaftlich tragfähig sein. Dazu muss das Unternehmen in Schleswig-Holstein ansässig sein oder ein wesentlicher Arbeitsplatzeffekt für Schleswig-Holstein dargestellt werden können.

Wie wird eine Bürgschaft beantragt?

Die Bürgschaft wird immer über ein Kreditinstitut beantragt. Sie alle arbeiten mit der Bürgschaftsbank zusammen und haben unsere Konditionen, Prospekte und Bestimmungen vorrätig. Alle wichtigen Dokumente sind zudem unter Dokumente abrufbar. Der Wunsch nach einer Bürgschaft kann formlos vom Unternehmer gegenüber seiner Hausbank geäußert werden.

Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel von bis zu 80 Prozent. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.

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