BBBank_Logo_SH_Std_RGB.png

Anmeldung

Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im Portal an.

Noch nicht registriert?

Verwalten Sie Ihre Anträge sicher und einfach in Ihrem persönlichen Servicebereich.

Anfrage starten

Kontakt

Schreiben sie uns
Kontaktformular

"BB-SH" aktuell

"BB-SH" aktuell - April 2024

April 2024 Kiel

Neues Landesbürgschaftsprogramm „Wärmenetze“

Das Land Schleswig-Holstein ruft das neue „Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein“ ins Leben. Am 04.04.2024 hat Minister Tobias Goldschmidt vom Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur im Rahmen des „Spitzengespräches Wärmenetze“ den Startschuss hierzu gegeben.

Zur Erreichung der Klimaschutzziele stellt die klimaneutrale Gestaltung der Wärmeversorgung einen wesentlichen Faktor dar. Eine Möglichkeit ist die Wärmebereitstellung über regionale Wärmenetze verbunden mit dem Einsatz erneuerbarer Energien. In diesem Bereich wird in den kommenden Jahren ein erheblicher Investitionsbedarf in den Kommunen Schleswig-Holsteins erwartet.

Zweck des „Bürgschaftsprogramms Wärmenetze“ ist es daher, Investitionen in den Neubau von Wärmenetzen sowie die Erweiterung und den Umbau bestehender Wärmenetze durch die Bereitstellung von Gewährleistungen mit einem Verbürgungs- bzw. Garantiegrad von bis zu 50 % zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Das Programm wird am 15.04.2024 in Kraft treten.

Begünstigte des Programms sind Kommunen und kommunale Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen, Zweckverbände, Genossenschaften und private Unternehmen. Antragsberechtigte auf Übernahme einer Gewährleistung sind Kreditinstitute und Beteiligungsgesellschaften.

Ab dem 15.04.2024 werden wir die Richtlinie für das „Bürgschaftsprogramm Wärmenetze“ sowie das erforderliche Antragsformular auf unserer Homepage www.bb-sh.de bereitstellen.

Dieses Programm wird in unserem Hause von der Treuhandabteilung bearbeitet. Ansprechpartner sind Sönke Holst (soenke.holst@bb-sh.de), Telefon 0431/5938-173 und Robert Baer (robert.baer@bb-sh.de), Telefon 0431/5938-137.