Agrar-Bürgschaft: Wir fördern Landwirtschaft
Kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe können Kredite für ihre Investitionen häufig nur mit ergänzenden Sicherheiten bekommen. Vor allem bei Gründer:innen und Nachfolger:innen haben Kreditinstitute höhere Sicherheitenanforderungen. Eine Agrar-Bürgschaft stellt hierfür eine zusätzliche werthaltige Kreditsicherheit für mögliche Finanzierungsvorhaben.
Die Bürgschaften werden mit Unterstützung des Europäischen Investitionsfonds (EIF) in Verbindung mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen („EFSI“) zur Verfügung gestellt. Die Mittel stammen aus dem COSME-Programm zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation.
Förderung
Wer wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere Wachstums- und Pachtbetriebe sowie Hofnachfolger und Existenzgründer nach KMU-Kriterien aus
- Land- und Forstwirtschaft,
- nicht gewerblichem Gartenbau (z. B. Baumschule),
- Aquakultur und Fischwirtschaft,
- sowie alle Vorhaben in den Bereichen Ernährungswirtschaft, erneuerbare Energien sowie ländliche Entwicklung,
die in Schleswig-Holstein gründen bzw. investieren oder einen wesentlichen Arbeitsplatzeffekt für Schleswig-Holstein darstellen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben, wie zum Beispiel:
- Aus- und Umbauten
- Neuinvestitionen, Ersatzbedarf und Modernisierungen/Rationalisierungen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Emissionsminderung
- Investitionen zur Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen
- Erwerb eines Agrarbetriebes
- Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einem bestehenden Unternehmen der Agrarbranche
- Nachfolgeregelungen
- Anlauf- und Markteinführungskosten für neue Geschäftsfelder
- Betriebsmittelfinanzierungen
Wie wird gefördert?
Das Förderprogramm Agrar-Bürgschaft bietet standardisierte Bürgschaften in Höhe von 50 % oder 70 % von Hausbankdarlehen sowie Krediten, die von der Landwirtschaftlichen Rentenbank refinanziert werden.
Agrar-Bürgschaft 50
Maximaler Verbürgungsgrad: 50 %
Maximaler Bürgschaftsbetrag: 750.000 €
Maximaler Kreditmittelbetrag: 1.500.000 €
Agrar-Bürgschaft 70
Maximaler Verbürgungsgrad: 70 %
Maximaler Bürgschaftsbetrag: 750.000 €
Maximaler Kreditmittelbetrag: 1.071.000 €
Konditionen
Laufzeit
Die Laufzeit der Bürgschaft entspricht der Kreditlaufzeit; sie beträgt aber maximal 10 Jahre. Nach Ablauf von 10 Jahren kann eine Fortführung mit hälftigem Verbürgungsgrad von 25 % bzw. 35 % bei einer Gesamtlaufzeit von bis zu 20 Jahren erfolgen .
Einmaliges Bearbeitungsentgelt
entfällt
Laufende Bürgschaftsprovision
ab 0,5 % p. a.
Die Höhe richtet sich nach dem risikogerechten Zinssystem (RGZS) der Landwirtschaftlichen Rentenbank und kann unter www.agrar-buergschaft.de eingesehen werden.
Antrag
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über eine Hausbank, welche sich direkt mit der Bürgschaftsbank in Verbindung setzen wird. Bürgschaftswünsche können vom Unternehmen formlos an die Hausbank gerichtet werden.
Der Antragsweg ist vollständig digitalisiert.
Unterlagen
Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen und weitere Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich, weitere Informationen sind unter www.agrar-buergschaft.de veröffentlicht.