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Bürgschaftsprogramm

Agrar-Bürgschaft

  • Das Budget für Agrar-Bürgschaften ist aktuell nahezu ausgeschöpft.
    Bitte stimmen Sie Neuanträge im Vorfeld mit uns ab.

  • Wer wird gefördert?
    Insbesondere Wachstums- und Pachtbetriebe sowie Hofnachfolger und Existenzgründer:innen des Agrarsektors.

  • Was wird gefördert?
    Nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben.

  • Wie wird gefördert?
    Mit standardisierten Bürgschaften in Höhe von 50 % beziehungsweise 70 % für Hausbankdarlehen sowie Krediten, die von der Landwirtschaftlichen Rentenbank refinanziert werden.

Agrar-Bürgschaft: Wir fördern Landwirtschaft

Kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe können Kredite für ihre Investitionen häufig nur mit ergänzenden Sicherheiten bekommen. Vor allem bei Gründer:innen und Nachfolger:innen haben Kreditinstitute höhere Sicherheitenanforderungen. Eine Agrar-Bürgschaft stellt hierfür eine zusätzliche werthaltige Kreditsicherheit für mögliche Finanzierungsvorhaben.

Die Bürgschaften werden mit Unterstützung des Europäischen Investitionsfonds (EIF) in Verbindung mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen („EFSI“) zur Verfügung gestellt. Die Mittel stammen aus dem COSME-Programm zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation.

Förderung

Wer wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere Wachstums- und Pachtbetriebe sowie Hofnachfolger und Existenzgründer nach KMU-Kriterien aus

  • Land- und Forstwirtschaft,
  • nicht gewerblichem Gartenbau (z. B. Baumschule),
  • Aquakultur und Fischwirtschaft,
  • sowie alle Vorhaben in den Bereichen Ernährungswirtschaft, erneuerbare Energien sowie ländliche Entwicklung,

die in Schleswig-Holstein gründen bzw. investieren oder einen wesentlichen Arbeitsplatzeffekt für Schleswig-Holstein darstellen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben, wie zum Beispiel:

  • Aus- und Umbauten
  • Neuinvestitionen, Ersatzbedarf und Modernisierungen/Rationalisierungen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Emissionsminderung
  • Investitionen zur Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen
  • Erwerb eines Agrarbetriebes
  • Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einem bestehenden Unternehmen der Agrarbranche
  • Nachfolgeregelungen
  • Anlauf- und Markteinführungskosten für neue Geschäftsfelder
  • Betriebsmittelfinanzierungen

Wie wird gefördert?
Das Förderprogramm Agrar-Bürgschaft bietet standardisierte Bürgschaften in Höhe von 50 % oder 70 % von Hausbankdarlehen sowie Krediten, die von der Landwirtschaftlichen Rentenbank refinanziert werden.

Agrar-Bürgschaft 50
Maximaler Verbürgungsgrad: 50 %
Maximaler Bürgschaftsbetrag: 750.000 €
Maximaler Kreditmittelbetrag: 1.500.000 €

Agrar-Bürgschaft 70
Maximaler Verbürgungsgrad: 70 %
Maximaler Bürgschaftsbetrag: 750.000 €
Maximaler Kreditmittelbetrag: 1.071.000 €

Konditionen

Laufzeit
Die Laufzeit der Bürgschaft entspricht der Kreditlaufzeit; sie beträgt aber maximal 10 Jahre. Nach Ablauf von 10 Jahren kann eine Fortführung mit hälftigem Verbürgungsgrad von 25 % bzw. 35 % bei einer Gesamtlaufzeit von bis zu 20 Jahren erfolgen .

Einmaliges Bearbeitungsentgelt
entfällt

Laufende Bürgschaftsprovision
ab 0,5 % p. a.

Die Höhe richtet sich nach dem risikogerechten Zinssystem (RGZS) der Landwirtschaftlichen Rentenbank und kann unter www.agrar-buergschaft.de eingesehen werden.

Antrag

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über eine Hausbank, welche sich direkt mit der Bürgschaftsbank in Verbindung setzen wird. Bürgschaftswünsche können vom Unternehmen formlos an die Hausbank gerichtet werden.

Der Antragsweg ist vollständig digitalisiert.

Unterlagen
Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen und weitere Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich, weitere Informationen sind unter www.agrar-buergschaft.de veröffentlicht.

Weitere Bürgschaftsprogramme

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/ Programme

Häufige Fragen zu Bürgschaften

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer:innen und Unternehmer:innen übernehmen, wenn deren zu finanzierendes Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Der Antragsweg erfolgt über die Hausbank.

Was kostet eine Bürgschaft?

Um die mittelständische Wirtschaft wirkungsvoll unterstützen zu können, verzichtet die Bürgschaftsbank auf die Möglichkeit, hohe Gewinne zu erzielen. Deshalb fallen nur geringe Kosten an. Bitte entnehmen Sie nähere Detailinformationen den einzelnen Programmen. Bei einer Ablehnung eines Bürgschaftsantrags werden keine Kosten erhoben.

Gibt es Bürgschaften nur für Existenzgründungen?

Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommen gleichermaßen für Investitionskredite wie auch für Betriebsmittelkredite (Kontokorrentkredite) und so genannte Avalkredite in Frage. Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein bietet Ausfallbürgschaften sowohl für Hausbankkredite als auch für Förderdarlehen der KfW.

Wie oft kann man eine Bürgschaft beantragen?

Bürgschaften können beliebig oft beantragt werden. Es gilt aber, dass der insgesamt für ein Unternehmen oder einen Kreditnehmer (Kreditnehmereinheit) übernommene Umfang von Bürgschaften zu keinem Zeitpunkt 2,0 Mio. Euro überschreiten darf.

Gibt es auch Ausschlussregelungen für die Beantragung einer Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den EU-Wettbewerbsvorschriften nicht "beihilfefähig" sind.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Rückbürgen Bundesrepublik Deutschland und des Bundeslands für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr sind über die Hausbank entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen.

Welche Vorteile bietet die Einbindung der Bürgschaftsbank in eine Finanzierungsaufstellung?

Durch die Einbindung der Bürgschaftsbank in eine Finanzierungsaufstellung verringert sich das Kreditausfallrisiko der Hausbank. Die Chance auf eine gewünschte Kreditzusage erhöht sich, auch wenn das Unternehmen keine oder keine ausreichenden Kreditsicherheiten besitzt.

Die Bürgschaftsbank ist wettbewerbsneutral, arbeitet nicht gewinnorientiert und fokussiert keinen Branchenschwerpunkt. Unsere Firmenkundenbetreuer:innen weisen daher umfangreiche Finanzierungserfahrungen vor und unterstützen gern mit ihrem Know how bei der Kreditentscheidung.

Wer kann eine Bürgschaft erhalten?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU, Freiberufler:innen oder Existenzgründer:innen, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss dabei betriebswirtschaftlich tragfähig sein. Dazu muss das Unternehmen in Schleswig-Holstein ansässig sein oder ein wesentlicher Arbeitsplatzeffekt für Schleswig-Holstein dargestellt werden können.

Wie wird eine Bürgschaft beantragt?

Die Bürgschaft wird immer über ein Kreditinstitut beantragt. Sie alle arbeiten mit der Bürgschaftsbank zusammen und haben unsere Konditionen, Prospekte und Bestimmungen vorrätig. Alle wichtigen Dokumente sind zudem unter Dokumente abrufbar. Der Wunsch nach einer Bürgschaft kann formlos vom Unternehmer gegenüber seiner Hausbank geäußert werden.

Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel von bis zu 80 Prozent. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.